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Wie stellt sich unser Heimatsstaat international vor |
Hoheitszeichen im Deutschen Reich
Hoheitszeichen
Schwarz, weiß und rot
Die Flaggen des Deutschen Reiches gehen auf die Flaggen des Norddeutschen Bundes zurück. Man hat sie, wie die Verfassung, quasi übernommen. Allerdings war Deutschland jetzt ein Nationalstaat geworden, weshalb die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes sich nun zur Nationalflagge wandelte, d.h. die Farben Schwarz, Weiß und Rot wurden auf die Nation übertragen.
Diese Farbkombination entstand im Jahre 1867 durch die Kombination der Farben Preußens (Schwarz und Weiß) mit den Farben der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Rot und Weiß).
NDB Nationalflagge 1867 bis 1871
DKR Nationalflagge 1871 bis 1919
WRD Handelsflagge 1919 bis 1933
III R Nationalflagge 1933 bis 1935
Das Mädl vom Reich
Das Mädl mit der Fahne vom Deutschen Reich in schwarz, weiß und rot. Warum diese Opfer. Ein Filmsequenz in Form einer flv-Datei (2 MB) groß.

Das immer noch fremdverwaltete Reichstagsgebäude in Berlin
Großbild mit klick auf das Bild
Reichsadler
Der einzig richtige und freie Reichsadler
des Deutschen Reichs seit 1871 bis heute
Aller höchster Erlaß vom 03.08.1871
Reichsgesetzblatt 03.08.1871
Der Reichsadler am Reichstag

Der Reichsadler des jetzigen Deutschen Reichs ist nach kaiserl. Erlaß vom 3. Aug.1871 der heraldische, schwarze, einköpfige, rechtssehende Adler mit rotem Schnabel, Zunge und Klauen, ohne Szepter und Reichsapfel. Auf seiner Brust liegt das königl. preuß. Wappenschild (silbern mit einem schwarzen Adler, der auf der Brust den in Silber und Schwarz gevierten hohenzoll. Stammschild trägt), um den sich die Kette des Schwarzen Adlerordens schlingt. Durch kaiserl. Erlaß erhielt 1889 der Adler eine
heraldisch strengere Durchführung, das silberne Wappenschild eine kleinere, strengere Form; auch ist die Ordenskette kreisförmig um den nunmehr stärker gebogenen Hals des Adlers gelegt. Über dem Haupte des Reichsadlers schwebt die Reichskrone, von der zu beiden Seiten goldene, mit Arabesken verzierte Bänder abfliegen. Die Reichsbehörden führen diesen Adler in ihren Siegeln freischwebend. (S. Tafel: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, Fig. 6.) Vgl. Stillfried-Alcantara, Die Attribute des neuen Deutschen
Reichs (3. Aufl., Verl. 1882).
F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14 Auflage, 1894-1896
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Das Volk als Souverän im Volks- und Heimatstaat Deutsches Reich |
Das Souverän im Deutschen Reich
Der Bundesrath im Deutschen Reich (1871–1918) war, wie bereits im Norddeutschen Bund, das verfassungsrechtlich oberste Reichs- organ. Das Deutsche Reich ist die Bezeichnung für den damals geschlossenen ewigen Bund der Deutschen Bundesstaaten in Deutschland.Der Bundesrath war kein Parlament, sondern der Souverän des Reichs.
Mit 14 Stimmen seiner Mitglieder konnte er jede Änderung der Reichsverfassung ablehnen. Die Stimmen der Länder im Bundesrath verteilten sich nicht nach Anzahl der Einwohner, sondern - in Anlehnung an die Stimmverteilung im Bundestag des Deutschen Bundes - nach der Flächengröße der Gliedstaaten („Bundesstaaten“
im damaligen juristischen Sprachgebrauch).
Volks-Souverän
Unter einem Souverän (v. lat.: superamus = über allen stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst.
In einer Republik ist das Volk, also die Gesamtheit der Bürger, der Souverän. So heißt es oft zum Beispiel in der Formulierung der Berichterstattung von Volksentscheiden oder nach Wahlen "der Souverän hat entschieden..."
Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.
Das Lied der Deutschen (Text und Ton)
Wenn also das Volk laut Republik der Souverän ist und der Bundesrath gemäß geltender Verfassung auf staatsrechtlicher Ebene auch der Souverän ist, dann ist der Volks-Bundesrath die logische Konsequenz zur Herstellung der Handlungsfähigkeit
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Es gibt nur EIN Deutschland, das in den Grenzen von 1871 bis 1914 |
Das ganze Deutschland muß es sein
Deutschland gemäß Völkerrecht
Westdeutschland auch bekannt als BRD
Wurde 1949 als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet so zu lesen unter Artikel 133 des alten Grundgesetz und Artikel 133 des "1990er-Grundgesetzes" für die BRD. Die BRD war nie ein Staat und ist seit 1990 weltpolitisch nachvollziehbar eine Firma (GmbH).
Mitteldeutschland auch bekannt als DDR
Als sogenannter Staat mit der Bezeichnung DDR am
17. Juli 1990 aufgelöst und 1990 finanzverwalterisch,
aber nicht staatsverwalterisch, der Firma BRD-GmbH unterworfen worden.
Nachfolgende Gebiete gehören zu Deutschland
Schlesien fehlt UNS seit 1949
Gemäß Artikel 116 des Grundgesetz, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.12.1937)
Pommern fehlt UNS seit 1949
Gemäß Artikel 116 des Grundgesetz, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.12.1937)
Ostpreußen fehlt UNS seit 1949
Gemäß Artikel 116 des Grundgesetz, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.12.1937)
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Die wichtigsten Vorlagen, Fakten und Beweise der Fremdverwaltung |
Fakten und belege warum es uns gibt
Archiv des Wissens
Sie suchen die Wahrheit, zu unserer Heimat, zu unseren Ahnen, und zu unserer Kultur?
Und nun stellen Sie an die Verfassungs- und Grundgesetz-Propheten oder sogenannte Reichsregierungen, der 1919er und 1949er Verfassung, bzw. dem 1949er und 1990er Grundgesetz folgende Fragen:
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Welchen Geltungsbereich beschreibt die Verfassung, oder das Grundgesetz?
Auf welcher Staatsangehörigkeit beruft sich die Verfassung, oder das Grundgesetz?
Welche Staatsgrenzen beschreibt die Verfassung, oder das Grundgesetz und in welchem Artikel?
Wurde die Verfassung oder das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung, im gesamten Staatsgebiet, frei von Besatzungsmächten, beschlossen?
Wurde die vorher geltende Verfassung oder das Grundgesetz als ungültig erklärt?
Wenn ja, durch wen und mit welcher Legitimation?
Wurde die Verfassung auch durch den Reichstag und das Grundgesetz durch das Volk beschlossen?
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